Projektförderung

Ablauf

  • Dezember: Ausschreibung der Projektförderrunde
  • 29. Februar 2024: Antragsfrist
  • Mai: Vorstandsentscheidung über die Vergabe der Fördermittel mit anschließender Benachrichtigung der Antragssteller 
  • 1. Juni: Beginn Förderzeitraum

Förderantrag

Folgende Unterlagen werden für den Antrag auf Förderung eines Projektes durch die Bürgerstiftung benötigt:

  • ein ausgefüllter Antrag inkl. Kosten- und Finanzierungsplan
  • weitere Angaben, soweit aus Ihrer Sicht erforderlich
  • Abgabefrist: 29. Februar 2024 bei der Geschäftsstelle der Bürgerstiftung, Kirchstraße 11, 73033 Göppingen oder per Mail an buergerstiftung@goeppingen.de

Auswahlkriterien

Gefördert werden Projekte

  • von gemeinnützigen Institutionen und Initiativen in Göppingen, die sich im Rahmen des Stiftungszwecks der Bürgerstiftung bewegen.
  • mit einer Dauer von max. 36 Monaten. In Ausnahmefällen können Träger von bewährten Maßnahmen und Projekten Wiederholungsanträge stellen, allerdings darf die Gesamtförderdauer fünf Jahre nicht übersteigen.
  • die sich durch einen hohen Anteil bürgerschaftlichen Engagements auszeichnen (z.B. ehrenamtliche und freiwillige Mitarbeit, aktive Beteiligung Betroffener) und Hilfe zur Selbsthilfe geben.
  • die nachhaltig wirken und einen konkreten Bezug zur Stadt Göppingen haben. 
  • von freien Trägern und bürgerschaftlich Engagierten als Kooperationsprojekte.

Nicht gefördert werden:

  • Projekte außerhalb von Göppingen
  • kommerzielle Projekte, insbesondere solche mit Gewinnerzielungsabsicht und Fundraising-Aktionen
  • Kapitalaufbau von Vereinen oder anderen Stiftungen
  • bauliche Investitionen
  • Projekte, die überwiegend oder ausschließlich Personalkosten beinhalten (insbesondere dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse betreffend).
  • Projekte, deren Realisierung zu den Pflichtaufgaben der öffentlichen Hand gehört
  • Großprojekte, deren Finanzierungsbedarf die Zuwendungsmöglichkeiten der Bürgerstiftung übersteigt.

Bis spätestens drei Monate nach Ende des Projektzeitraums ist der Bürgerstiftung Göppingen ein Ergebnisbericht mit einer Endabrechnung vorzulegen. Weitere Einzelheiten zur Projektförderung regeln die Förderrichtlinien der Bürgerstiftung Göppingen.

Kontakt

Nina Niedermeier
Referat Soziale Lebenslagen und Bürgerschaftliches Engagement

07161 650-55850
E-Mail

Anschrift

Kirchstraße 11
3. OG
Zimmer 3.02.0
73033 Göppingen

Spenden/Zustiftungen

Bankhaus Gebrüder Martin
IBAN DE 83 6103 0000 0000 007920
BIC MARBDE6G

Organe

Der Vorstand

Vorsitzender: Oberbürgermeister Alex Maier

Als Vertreter des Gemeinderates:

  • Felix Gerber (CDU)
  • Dr. Michael Grebner (SPD) 
  • Wolfram Feifel (FWG)
  • Barbara Rummel (Bündnis 90/Die Grünen)

Aus dem Kreis der Zustifter:

  • Uwe Kämmner (Gelita AG)
  • Hannsgeorg Kramer (Wolfram-Kramer-Fonds)
  • Gabriele Schwarz (Schwarz GmbH & Co KG)

Personen, die einen Betrag in Höhe von mindestens 100.000 Euro gestiftet haben, können in den Vorstand der Bürgerstiftung aufgenommen werden.

Der Stiftungsrat

Der Stiftungsrat besteht aus dem Gemeinderat der Stadt Göppingen.