Stadtsanierung dient der Beseitigung städtebaulicher Missstände, z. B. von Mängeln in der Gebäudesubstanz, unzeitgemäßen Grundrissen, Konflikten wegen unverträglicher Nutzungen oder der Erschließung in einem Quartier. Flächensanierungen (Komplettabriss und Neubebauung) werden heute kaum noch durchgeführt. Meist werden erhaltenswerte Gebäude instandgesetzt und nur nicht mehr haltbare Gebäude durch neue ersetzt. Dabei spielt auch die Wirtschaftlichkeit bestehender Gebäude und zunehmend der Energieverbrauch eine Rolle. Oft werden Sanierungen begleitet durch die Aufwertung von Straßen und Plätzen. Beispiele in Göppingen sind die abgeschlossenen Sanierungen in der Karlstraße und am Schillerplatz, sowie aktuell die Neuordnung Bahnhofsumfeld  mit dem Schlossplatz, die Ortsmitte in Bartenbach und das Boehringer-Areal.

Sanierung nach dem Baugesetzbuch

Die Gemeinde grenzt das Sanierungsgebiet förmlich ab und trägt in den Grundbüchern ein Sanierungsvermerk ein, der erst nach Abschluss der Sanierung wieder gelöscht wird. Mit einer Sanierung sind nicht nur Fördergelder, sondern auch Genehmigungspflichten verbunden. Die Genehmigungspflichten greifen beispielsweise beim Grundstücksverkauf, damit die Gemeinde Vorhaben unterbinden kann die dem Zweck der Sanierung zuwiderlaufen. Deshalb muss sie auch das Ziel der Sanierung benennen und meist umfängliche vorbereitende Untersuchungen durchführen. Da durch Sanierungsmaßnahmen oftmals eine Vielzahl von Eigentümern und Bewohnern betroffen sind, kann ein Sozialplan zur Minderung oder Vermeidung nachteiliger Auswirkungen erstellt werden. Eine Sanierung soll nicht länger als 15 Jahre dauern.

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Fachbereichsleiter Stadtplanung, Stadtentwicklung & Baurecht

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