Versicherungsschutz

Gut gesichert Gutes tun

Elterninitiativen, Selbsthilfegruppen, Jugendclubs – nur drei Beispiele der unzähligen Projekte, in denen sich Göppinger Bürgerinnen und Bürger ganz selbstverständlich engagieren. Dass dieses Engagement nicht nur Freude sondern auch Risiken mit sich bringt, sieht man oft erst im Schadensfall. Für viele spielen Überlegungen zur eigenen Absicherung im Rahmen ihrer freiwilligen Betätigung oftmals keine Rolle, in manchen Fällen war es aber auch bisher nicht möglich, den erforderlichen Versicherungsschutz zu erhalten.

Das Land Baden-Württemberg hat seit 01.01.2006 so genannten Sammelversicherungsverträge zu Unfall- und Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Diese Verträge bieten insbesondere freiwillig Tätigen in den vielen kleinen Initiativen, Gruppen und Projekten Schutz vor den finanziellen Folgen von Personen- und Sachschäden.

Wer ist ehrenamtlich tätig?

Jeder, der ein Ehrenamt im gesetzlichen Sinne ausführt - genauer: ein „freiwillig, unentgeltlich oder gering bezahltes Engagement“

Der Haftpflichtversicherungsschutz

Der gebotene Versicherungsschutz besteht subsidiär, d.h. eine anderweitig bestehende Haftpflichtversicherung ist im Schadenfall vorleistungspflichtig.

Versicherte Leistung

  • 10.000.000 Euro pauschal für Personen- und Sachschäden
  • 100.000 Euro für Vermögensschäden

Wer und was ist in der Haftpflicht-Versicherung versichert?

  • Jeder ehrenamtlich/freiwillig Engagierte in rechtlich unselbstständigen Strukturen/Vereinigungen, der für das Gemeinwohl tätig ist und persönlich haften würde
  • jede ehrenamtliche Tätigkeit
  • persönliche, gesetzliche Haftpflicht
  • Sach-, Personen- und Vermögensschäden

nicht versichert:

  • Haftpflicht der Organisation/ Gemeinschaft
  • Ehrenamtlich Engagierte in Vereinen, Verbänden, Kirchen, Parteien etc.
  • Teilnehmer/ innen an Veranstaltungen
  • Strafverfahrenskosten, Bußgelder etc.

Schadensbeispiele

  • Eine privat organisierte Selbsthilfegruppe trifft sich in der Wohnung
    eines Gruppenmitglieds. Der Mitinitiator zerbricht versehentlich eine
    wertvolle Vase und wird vom Eigentümer auf Schadenersatz verklagt.
  • Die Leiterin der Elterninitiative „Kinderbetreuung“ ist nicht in Reichweite als ein Kind einem anderen mit seinem Stift schwere Stichwunden zufügt. Die Leiterin wird wegen Vernachlässigung der Aufsichtspflicht zur Verantwortung gezogen.
  • Der Organisator eines Ausflugs der Fahrradgruppe „Mountainbiker durch Berg und Tal“ legt die Route so anspruchsvoll, dass ein Teilnehmer schwer verunglückt. Der Organisator wird auf Schadenersatz verklagt.

Der Unfallversicherungsschutz

Der gebotene Versicherungsschutz besteht subsidiär. Eine private Unfallversicherung wird nicht angerechnet. Das Wegerisiko ist mitversichert.
Versicherte Leistung:

  • 175.000 Euro max. bei 100% Invalidität, sonst je nach Grad der Beeinträchtigung
  • 10.000 Euro im Todesfall
  • 2.000 Euro für Zusatz-Heilkosten
  • 1.000 Euro für Bergungskosten

Wer ist versichert?

Versichert sind ehrenamtlich/ freiwillig Tätige für das Gemeinwohl, die ihre Tätigkeit in Baden-Württemberg ausüben oder deren Engagement von Baden-Württemberg ausgeht.

nicht versichert:

  • wenn kein Unfall vorliegt, z.B. Krankheit
  • wenn eine gesetzliche Unfallversicherung besteht
  • wenn die Organisation der Berufsgenossenschaft angehört (eingetragene Vereine, Feuerwehren, gGmbH, Stiftungen, K.d.ö.R., Stiftung, Verband, Orden, Kirche)

Schadensbeispiele

  • Eine Mitarbeiterin des Projektes „Altenpflege selbst organisiert“ stürzt auf dem direkten Weg von ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit nach Hause und erleidet einen komplizierten Bruch. Die Bewegungsfähigkeit des Beines bleibt dauerhaft beeinträchtigt.
  • Die Initiative „Kinderhilfe für den Balkan“ organisiert einen Hilfstransport. Der Fahrer des Lkw wird in einen Verkehrsunfall verwickelt und stirbt.
  • Ein Mitglied des Jugendclubs „Kinder wollen Klettern“ organisiert eine Bergwanderung. Beim Erkunden des Geländes fällt er in einen Spalt und bricht sich beide Beine. Er muss per Hubschrauber abtransportiert werden und ist später noch eine längere Zeit auf Gehhilfen angewiesen.

Wichtig

  • Versicherungsschutz besteht für alle bürgerschaftlich Engagierte automatisch!
  • Es ist keine Anmeldung bei der Ecclesia im Vorfeld erforderlich!
  • Eine Kostenbeteiligung wird nicht vorgenommen!

Im Schadenfall oder bei Fragen zum Versicherungsschutz wenden Sie sich direkt an die Ecclesia Versicheurngsdienst GmbH.

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Kontakt

Iris Fahle
Referat Soziale Lebenslagen und Bürgerschaftliches Engagement

07161 650-55840
E-Mail

Anschrift

Bürgerhaus
Kirchstraße 11
2.OG
Zimmer 2.0
73033 Göppingen

Selbsthilfegruppen

Die Beauftragte für Bürgerschaftliches Engagement sagt Ihnen gerne, ob es zu einem bestimmten Thema bereits eine Gruppe gibt oder nicht. Ansprechpartner und Treffpunkt sowie die Termine können Sie ebenfalls hier erfragen. Sollte es noch keine passende Selbsthilfegruppe geben – warum nicht selbst aufbauen?