Blumhardt Grundschule - Brandschutzsanierung mit Barrierefreiheit/Beleuchtungssanierung/Elektro- und Beleuchtungssanierung

Bauvorhaben

Blumhardt Grundschule, Boller Str. 49, 73035 Göppingen, Brandschutzsanierung mit Barrierefreiheit/Beleuchtungssanierung/Elektro- und Beleuchtungssanierung

Bauherr

Stadt Göppingen, Hauptstraße 1, 73033 Göppingen, vertreten durch das Baudezernat, Referat Hochbau, Nördliche Ringstraße 35, 73033 Göppingen

Planung

LPH 1-9: Dauner Rommel Schalk Architekten, Friedrichstr. 38, 73033 Göppingen

Elektroplanung

H+H Planungs GmbH, Otto-Hahn-Weg 10, 73066 Uhingen

Bauzeit

Anfang Mitte 2022 - Ende 2024

Kosten

  • 1.926.000 EURO Brandschutzsanierung mit Barrierefreiheit
  • 382.000 EURO Beleuchtung

Beschreibung

Im Zusammenhang der Brandschutzsanierung soll die ehemalige Hausmeisterwohnung im Dachgeschoss des Altbaus für die Schule durch Anbindung an die neu zu erstellende, außenliegende Fluchttreppe nutzbar gemacht werden. Darüber hinaus wird im Neubau eine Aufzugsanlage errichtet, welche aufgrund der für die Barrierefreiheit erforderlichen Maße an das außenliegende Treppenhaus des Neubaus angebunden werden muss. Der Altbau ist aufgrund der vorhandenen Baustruktur leider nicht für eine barrierefreie Erschließung geeignet.

Da im Rahmen der Brandschutzsanierung in den Bestand eingegriffen wird, soll die Möglichkeit genutzt werden, auch eine Beleuchtungssanierung umzusetzen. Die Bestandsbeleuchtung ist altersbedingt in einem sehr schlechten Zustand, die Elektroinstallation ist teilweise noch aus dem Errichtungsjahr und entspricht nicht mehr den heutigen Vorschriften. Aus wirtschaftlichen Synergiegründen sollen diese Gebäudeunterhaltsmaßnahmen parallel umgesetzt werden.

Weiterhin soll die Bauphase zur Installation von dezentralen Lüftungsanlagen in allen 12 Klassenzimmern genutzt werden. Mit dem geplanten Einbau der Lüftungsanlagen wird erreicht, dass die Raumluft in den Klassenzimmern durchgehend und witterungsunabhängig von hoher Qualität ist (Virenbelastung, CO², Feuchte), ohne dass dafür in einem vorgegebenen ca. 20 minütigem Turnus Fenster zum Lüften geöffnet werden müssen.

Zuwendung

Entsprechend der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld „Kommunalrichtlinie“ wurde ein Fördermittelantrag für die Erneuerung der Beleuchtung gestellt, welcher positiv beschieden wurde. www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie. Gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages. Förderkennzeichen: 67K20441

Nationale Klimaschutzinitiative

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.“