Leitbild der Bürgerbeteiligung der Stadt Göppingen

Die aktive Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an öffentlichen Vorhaben in unterschiedlichen Formen begreifen wir als Austausch auf Augenhöhe zwischen Verwaltung und einer kompetenten, die Gemeinde bereichernden Bürgerschaft. Durch die verstärkte Einbindung der Bürgerinnen und Bürger sollen die Identifikation mit der Stadt, das Gemeinwohl sowie der Interessenaustausch zwischen Bürgerschaft und Verwaltung gefördert werden. 

Aus diesem Grund ist es der Stadtverwaltung Göppingen wichtig, auch in Zukunft Bürgerbeteiligungsverfahren durchzuführen. Für die Durchführung setzen wir uns folgendes Leitbild:

1. Prüfung gemäß § 20 Gemeindeordnung

Die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern wird bei allen Vorhaben gem. § 20 Abs. 2 Gemeindeordnung geprüft. Mögliche Vorhaben in Anlehnung an § 20 Abs. 2 Gemeindeordnung sind: wichtige Planungen und Vorhaben der Gemeinde, die unmittelbar raum- oder entwicklungsbedeutsam sind oder das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl ihrer Einwohnerschaft nachhaltig berühren. Ausgenommen sind Vorhaben, bei denen das öffentliche Gesamtwohl oder berechtigte Interessen Einzelner eine Nichtöffentlichkeit erfordern oder bei denen kein Handlungsspielraum besteht.

2. Information und Transparenz

Die Bürgerinnen und Bürger erhalten frühzeitig und umfassend Informationen über die Vorhaben der Bürgerbeteiligung, insbesondere über:

  • Planungen und Organisation
  • Beteiligungsmöglichkeiten
  • Rahmen und Gestaltungsspielraum

3. Stufen der Beteiligung

Mithören und Mitsprechen - Information und Konsultation: Informationsveranstaltungen, Bürgergespräche, Einwohnerversammlungen, Stadtspaziergänge, Befragungen

Mitwirken und Mitarbeiten - Inszenierte Mitwirkung und partnerschaftliche Kooperation: Bürgerforen, Projekte, Konferenzen, Workshops, Zukunftswerkstatt, Netzwerke

Mitentscheiden - Gemeinderat und Gremien mit Stimmrecht unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Bürgerbeteiligung

4. Durchführung der Bürgerbeteiligung – Beteiligungskonzept

Die jeweilige Dienststelle ist verantwortlich, die Beteiligungsmöglichkeiten zu fördern und erstellt für die jeweilige Bürgerbeteiligung ein Beteiligungskonzept. Andere Akteure können bei der Entwicklung dieses Konzepts beteiligt werden.

5. Entscheidung

Der Oberbürgermeister und die Beigeordneten entscheiden über die Durchführung der Bürgerbeteiligung und deren Form und Reihenfolge im Rahmen der Gemeindeordnung/Geschäft der laufenden Verwaltung.

6. Veröffentlichung

Das Vorhaben, der Projektfortschritt sowie die Ergebnisse werden der Öffentlichkeit dargelegt. Die Dokumentation erfolgt auf der Homepage der Stadt Göppingen beim jeweiligen Vorhaben und kann ggf. im Amtsblatt GEPPO und durch Pressemitteilungen veröffentlicht werden. Um für Bürgerschaft, Gemeinderat und Verwaltung im täglichen Verwaltungshandeln erkennbar zu machen, wo Bürgerbeteiligung vorgesehen ist, werden Gemeinderatsdrucksachen mit einem entsprechenden Hinweis versehen.

7. Fortschreiben des Leitbildes

Das Leitbild wird stetig auf die praktische Anwendbarkeit hin überprüft und im Sinne konkreter Erfahrungen fortgeschrieben und weiterentwickelt.

Kontakt

Isabel Glaser
Koordinatorin Bürgerschaftliche Beteiligung

07161 650-55870
E-Mail

Anschrift

Bürgerhaus
Geschäftsbereich Zentrale Steuerung
Kirchstraße 11
73033 Göppingen