Die Ausländerbehörde der Stadt Göppingen ist nur für die Stadt Göppingen mit den Stadtbezirken Bartenbach, Bezgenriet, Faurndau, Hohenstaufen, Holzheim, Jebenhausen und Maitis zuständig. Für Personen aus den anderen Gemeinden im Landkreis Göppingen ist die Ausländerbehörde des Landratsamts Göppingen zuständig. Personen, die in Geislingen wohnen, wenden sich an die Ausländerbehörde der Stadt Geislingen.
Terminvergabe
Um Wartezeiten zu vermeiden, wird eine Terminvereinbarung über unsere Online-Terminvergabe oder per E-Mail (auslaenderbehoerde@goeppingen.de) ausdrücklich empfohlen.
Ukrainische Geflüchtete
Bitte melden Sie sich für Terminvereinbarungen bezüglich der Registrierung von ukrainischen Geflüchteten per E-Mail.
Der Bundesrat hat der Verordnung zur Regelung der Fortgeltung der gemäß § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz erteilten Aufenthaltserlaubnisse für vorübergehend Schutzberechtigte aus der Ukraine (Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung - UkraineAufenthFGV) am 24.11.2023 zugestimmt. Aufenthaltserlaubnisse gemäß § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz, die am 1. Februar 2024 gültig sind, gelten automatisch bis zum 4. März 2025 ohne Verlängerung fort. Es ist kein Termin für die Verlängerung notwendig.