Die kommunale Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Göppingen ist damit beauftragt, die Umsetzung des verfassungsgebotenen Gleichberechtigungsziels auf kommunaler Ebene zu fördern. Sie ist direkt dem Oberbürgermeister zugeordnet.
Die Herstellung der Gleichstellung ist eine Querschnittsaufgabe, die alle Bereiche der Stadtverwaltung sowie alle gesellschaftlichen Themen der Stadt Göppingen betrifft. Indem die Gleichstellungsbeauftragte berät und Projekte begleitet und fördert, wirkt sie auf dieses Ziel hin.
Das Tätigkeitsfeld der Gleichstellungsbeauftragten gliedert sich in intern und extern. Beispiele hierfür sind:
Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Göppingen (intern):
- Vereinbarkeit von Beruf und Familie/Pflege;
- Chancengleichheitsplan (Beteiligung bei der Erstellung und Erfüllung)
- Beteiligung bei der Zertifizierung audit berufundfamilie
- Beteiligung bei Stellenbesetzungen
- Kontakthalteprogramme mit den Beurlaubten
- Mitwirkung bei internen Fort- und Weiterbildungsprogramm
- Kooperation mit Dezernaten und Fachbereichen
Für die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Göppingen (extern):
- Servicestelle für Bürgerinnen und Bürger, Firmen, Einrichtungen, Organisationen etc. zum Themenfeld Chancengleichheit
- Kooperation mit Institutionen, Verbänden, Vereinen und Beratungsinfrastruktur
- Beratung, Unterstützung und Förderung von Projekten zur Gleichstellung von Frauen und Männern/Mädchen und Jungen
- Organisation von Veranstaltungen zu Themen der Chancengleichheit wie zum Beispiel Gewalt gegen Frauen, Pay Gap/Pension Gap, Vereinbarkeit von Familie/Pflege und Beruf
- Vernetzung sowie konstruktive und konzeptionelle Zusammenarbeit mit relevanten Akteurinnen und Akteuren im Feld der Chancengleichheit auf kommunaler, landesweiter und bundesweiter Ebene.
Hilfetelefon „Gegen Gewalt an Frauen“
Im Zuge der Corona-Epidemie setzt das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ alles daran, das Beratungsangebot rund um die Uhr aufrechtzuerhalten. Gerade in diesen Zeiten ist eine telefonische und online-Beratung für Betroffene von Gewalt wichtig. Aber auch wir sind der Dynamik der Ereignisse und den politischen Maßnahmen zur Eindämmung der Epidemie unterworfen und können möglicherweise die Beratung nicht durchgängig im gewohnten Umfang gewährleisten.
Hotline Behandlungsinitiative Opferschutz
Die Behandlungsinitiative Opferschutz (BIOS-BW) e.V. bietet im Rahmen des Präventionsprojektes „Keine Gewalt – und Sexualstraftat begehen“ telefonische therapeutische Hilfestellungen für Menschen an, die befürchten, eine Straftat zu begehen. Insbesondere Personen mit sexuellen Phantasien gegenüber Kindern oder zu Gewalttaten neigende Personen können dieses kostenlose und anonyme Angebot nutzen.
Bundesweite kostenfreie Hotline: 0800 70 222 40
(Montag bis Freitag, jeweils 9.00-18.00 Uhr):
Die Corona-Krise stellt unsere Gesellschaft vor eine nie dagewesene Herausforderung. In unsicheren Zeiten wie diesen sehen sich viele Menschen mit vielen Themen konfrontiert. Gesundheitliche Sorgen, existenzielle Ängste, finanzielle Engpässe, behördlich angeordnete häusliche Quarantäne oder etwaige Ausgangsbeschränkungen sowie der Verzicht auf sportliche Betätigung im Verein und vieles mehr werden die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland in den kommenden Wochen beschäftigen. Insbesondere die soziale Isolation wird für viele Menschen und Familien schwer zu bewältigen sein.