Wie viel ist meine Immobilie wert?

Eine Aufgabe des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle besteht u.a. in der rechtssicheren Wertermittlung Ihrer Immobilie bzw. Ihres Grundstücks. Die Daten auf welche sich die Ermittlungen stützen, erhält der Gutachterausschuss durch Auswertung aller Kaufverträge von bebauten und unbebauten Grundstücken in seinem Zuständigkeitsbereich. Die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen sind in den Paragraphen 192 bis 199 des Baugesetzbuches und in der Gutachterausschussverordnung von Baden-Württemberg enthalten. Die Verfahren zur Wertermittlung von Grundstücken regelt u. a. die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Wir informieren Sie auf den folgenden Seiten über die Aufgaben des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle, zu Verkehrswertgutachten , den Bodenrichtwerten, der Kaufpreissammlung und dem Grundstücksmarktbericht.

Zusammenschlüsse

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Die seit dem 10.10.2017 in Kraft getretene Novellierung der Gutachterausschussverordnung Baden-Württemberg (GuAVO) ermöglicht den Gemeinden Zusammenschlüsse im Bereich der Gutachterausschüsse von aneinandergrenzenden Gemeinden innerhalb eines Landkreises. Ziel ist die Schaffung von leistungsfähigen Einheiten, die in der Lage sind, alle gesetzlich geforderten Daten zu ermitteln und zu veröffentlichen. Als Mindestzahl für eine leistungsfähige Einheit werden hier ca. 1.000 Kaufverträge pro Jahr genannt.

In einem ersten Schritt wurde zum 01.07.2019 der Gutachterausschuss der Stadt Uhingen mit dem Gutachterausschuss der Stadt Göppingen auf der Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zusammengeführt.

Der nächste Schritt erfolgte zum 01.01.2020. Zu diesem Zeitpunkt wurden die Gutachterausschüsse der Gemeinden Aichelberg, Albershausen, Bad Boll, Dürnau, Gammelshausen, Hattenhofen, Ottenbach, Schlierbach, Wäschenbeuren und Zell unter Aichelberg ebenso auf der gleichen rechtlichen Grundlage in den gemeinsamen Gutachterausschuss integriert.

Zum 01.07.2021 erfolgte nun der Zusammenschluss mit den Gemeinden Adelberg, Birenbach, Börtlingen, Eschenbach, Heiningen, Rechberghausen und der Stadt Süßen.

Der nächste Zusammenschluss fand am 01.11.2022 mit der Stadt Eislingen und der Gemeinde Salach statt. Die Zusammenschlüsse mit der Stadt Ebersbach sowie mit der Gemeinde Wangen sind derzeit noch nicht endgültig terminiert.

Durch diese Zusammenschlüsse erhielt der Gutachterausschuss in Göppingen die offizielle Bezeichnung „Gemeinsamer Gutachterausschuss bei der Stadt Göppingen

Alle Gemeinden und Städte haben gemäß den Vorgaben der Vereinbarung eine geregelte Anzahl an eigenen Gutachtern für den gemeinsamen Gutachterausschuss vorgeschlagen. Ebenso wurde auch jeweils 1 stellvertretende(r) Vorsitzende(r) von jeder Gemeinde benannt und inzwischen in den gemeinsamen Gutachterausschuss aufgenommen.

Alle Kaufverträge der genannten Gemeinden werden nun zentral in der Geschäftsstelle in Göppingen ausgewertet. Des Weiteren werden seit den Zusammenschlüssen alle Verkehrswertgutachten auf dem Stadt- /Gemeindegebiet der genannten Kommunen von der Geschäftsstelle in Göppingen vorbereitet und vom Gutachterausschuss beschlossen.

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