Aufstellung des Vorentwurfs eines Bebauungsplans und des Vorentwurfs einer Satzung über örtliche Bauvorschriften und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit „Jebenhausen Südwest“

Geltungsbereich
  • Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
  • Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch
  • Veröffentlichungsfrist: 31.03.2025 – 29.04.2025

Weitere Informationen

Der Gemeinderat der Stadt Göppingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.02.2025 beschlossen, den Vorentwurf des Bebauungsplans und den Vorentwurf der Satzung über örtliche Bauvorschriften „Jebenhausen Südwest“, Planbereich 33.10 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB  mit § 74 Abs. 7 LBO aufzustellen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch in Form einer öffentlichen Auslegung für die Dauer eines Monats mit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung sowie die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch durchzuführen.

Downloads

Gemeinderatsdrucksache

Abgabe von Stellungnahmen

Während der Veröffentlichungsfrist können von der Öffentlichkeit (hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche) Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird angeregt, Stellungnahmen digital zu übermitteln. Diese Übermittlung kann an bauleitplanung@goeppingen.de erfolgen. Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Weg abgegeben werden, insbesondere schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Fachbereich Stadtentwicklung, Stadtplanung und Baurecht oder jeder anderen Dienststelle der Stadt Göppingen. Über sie entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Es wird gebeten, die volle Adresse anzugeben.

Änderung des Flächennutzungsplanes der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Göppingen-Schlat-Wäschenbeuren-Wangenin Göppingen-JebenhausenBereich „Jebenhausen Südwest“

Geltungsbereich
  • Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
  • Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch
  • Veröffentlichungsfrist: 31.03.2025 – 29.04.2025)

Weitere Informationen

Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Göppingen-Schlat-Wäschenbeuren-Wangen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.02.2025 beschlossen, den Flächennutzungsplan für den Bereich Jebenhausen-Südwest in Göppingen-Jebenhausen nach § 2 Abs. 1 BauGB zu ändern und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB für die Dauer eines Monats mit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung durchzuführen.

Downloads

Gemeinderatsdrucksache

Abgabe von Stellungnahmen

Während der Veröffentlichungsfrist können von der Öffentlichkeit (hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche) Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird angeregt, Stellungnahmen digital zu übermitteln. Diese Übermittlung kann an bauleitplanung@goeppingen.de erfolgen. Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Weg abgegeben werden, insbesondere schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Fachbereich Stadtentwicklung, Stadtplanung und Baurecht oder jeder anderen Dienststelle der Stadt Göppingen. Über sie entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben. Es wird gebeten, die volle Adresse anzugeben.