Öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und der Satzung über örtlichen Bauvorschriften „Schulcampus Hohenstaufenstraße“

  • Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch.
  • Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch.
  • Veröffentlichungsfrist: 02.01.2025 – 03.02.2025

Weitere Informationen

Der Gemeinderat der Stadt Göppingen hat am 28.11.2024 in seiner öffentlichen Sitzung beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans und den Entwurf der Satzung über örtliche Bauvorschriften „Schulcampus Hohenstaufenstraße“, Planbereich 20.10 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V. mit § 74 Abs. 7 LBO öffentlich auszulegen. Maßgebend sind der Entwurf des Bebauungsplans, der Entwurf der Satzung über örtliche Bauvorschriften und die Begründung jeweils in der Fassung vom 21.10.2024.

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Gemeinderatsdrucksache

Weitere Unterlagen

Abgabe von Stellungnahmen

Während der Veröffentlichungsfrist können von der Öffentlichkeit (hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche) Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird angeregt, Stellungnahmen digital zu übermitteln. Diese Übermittlung kann an bauleitplanung@goeppingen.de erfolgen. Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Weg abgegeben werden, insbesondere schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Fachbereich Stadtentwicklung, Stadtplanung und Baurecht oder jeder anderen Dienststelle der Stadt Göppingen. Über sie entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Es wird gebeten, die volle Adresse anzugeben.

Aufstellung des Bebauungsplans „MÜGLITZER WEG“

Geltungsbereich
  • Aufstellung des Bebauungsplans nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch i.V.m. § 13a Baugesetzbuch
  • Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
  • Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch
  • Veröffentlichungsfrist: 11.11.2024 - 12.12.2024

Weitere Informationen

Der Gemeinderat der Stadt Göppingen hat am 24.10.2024 in seiner öffentlichen Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan-Vorentwurf „MÜGLITZER WEG“ nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch und die örtlichen Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung erneut aufzustellen und deren frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch durchzuführen. Maßgebend sind die Vorentwürfe des Bebauungsplans in der Fassung vom 24.09.2024.

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Gemeinderatsdrucksache

Abgabe von Stellungnahmen

Während der Veröffentlichungsfrist können von der Öffentlichkeit (hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche) Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, dies kann an bauleitplanung@goeppingen.de erfolgen. Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Weg abgegeben werden, insbesondere schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Fachbereich Stadtentwicklung, Stadtplanung und Baurecht oder jeder anderen Dienststelle der Stadt Göppingen. Über sie entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Es wird gebeten, die volle Adresse anzugeben.