Freiwillige Ausreisen
Sie möchten in Ihr Herkunftsland zurückkehren. Im Rahmen der aufenthaltsbeendenden Maßnahmen von vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern hat die freiwillige Ausreise Vorrang vor einer Abschiebung. Zur Vermeidung eine Abschiebung weisen wir daher vorab auf die Möglichkeit einer geförderten freiwilligen Ausreise hin.
Die freiwillige Ausreise kommt auch für Migrantinnen und Migranten in Betracht, die nicht vollziehbar ausreispflichtig sind, aber in ihr Heimatland zurückkehren möchten. Wir bieten eine Rückkehrberatung in Zusammenarbeit mit der International Organisation for Migration (IOM) an. Sie erhalten Informationen zur aktuellen Situation im Zielland sowie zu möglichen Rückkehr- und Reintegrationsprogrammen.
Sie können einen Beratungstermin über unsere Online-Terminvereinbarung oder telefonisch bzw. per E-Mail vereinbaren. Gerne teilen wir Ihnen auch die mitzubringenden Unterlagen mit. Dazu kontaktieren Sie Frau Föger vorab per E-Mail oder telefonisch: 07161 650-3511.