Abgabe von Verpflichtungserklärungen
Die Verpflichtungserklärungen werden ab dem 01.08.2023 vom Bürgerbüro bzw. vom jeweiligen Bezirksamt bearbeitet.
Für die Ausstellung einer Verpflichtungserklärung benötigen wir folgende Unterlagen:
- Antrag auf Ausstellung einer Verpflichtungserklärung
- VIS-Erklärung
- Nachweise über das Einkommen bei Arbeitnehmern: aktuelle Arbeitsbescheinigung, drei Lohnabrechnungen
- Nachweise über das Einkommen bei Selbstständigen: aktuelle Bescheinigung des Steuerberaters über das Nettoeinkommen, Gewerbeanmeldung.
- Nachweise über sonstige regelmäßige Einkommen, z.B. Nebenjob, Renten, Mieteinnahmen, Elterngeld etc.
- Reisepass oder ID-Karte
Hinweis
Für die Ausstellung eines Visums ist der Nachweis über eine abgeschlossene Reisekrankenversicherung bei der Visa-Stelle vorzulegen. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 1 Woche nach Vollständigkeit der Unterlagen.
Gebühr: 29,00 Euro (alleinreisende Minderjährige: 14,50 Euro)