Beflaggung des Rathauses
Das Rathaus in Göppingen ist ein öffentliches Gebäude und wird an Gedenk- und Feiertagen gemäß Beflaggungskalender beflaggt.
- 27. Januar: Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (Trauerbeflaggung)
- 11. März: Nationaler Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt (Trauerbeflaggung)
- 1. Mai: Tag der Arbeit
- 9. Mai: Europatag
- 23. Mai: Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes 1949
- 17. Juni: Jahrestag des 17. Juni 1953 (Gedenken an die Opfer des Volksaufstandes)
- 20. Juni: Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung
- 20. Juli: Jahrestag des 20. Juli 1944 (Gedenken an die Opfer des Widerstands)
- 3. Oktober: Tag der Deutschen Einheit
- 2. Sonntag vor dem 1. Advent: Volkstrauertag (Trauerbeflaggung)
- an Tagen, an denen Parlamentswahlen stattfinden
- sowie zu besonderen Anlässen wie zum Beispiel bei Staatsbesuchen, aufgrund von Unglücksfällen oder zu Ehren verstorbener Persönlichkeiten
Im föderalen Staatsaufbau der Bundesrepublik Deutschland haben die Länder eigene Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Hoheitszeichen und damit auch der Beflaggung. Daher entfalten weder die für den Bundesbereich erlassenen grundsätzlichen Bestimmungen noch die besonderen Beflaggungsanordnungen Bindungswirkung für die Länder und Gemeinden bzw. Gemeindeverbände.
Auf der Internetseite des Bundesinnenministeriums finden sich weitere Informationen zur Beflaggung von Dienstgebäuben.