Der städtische Haushaltsplan
Wie jedem Privathaushalt steht auch der Stadt Göppingen jährlich eine bestimmte Summe Geld zur Verfügung, mit der sie haushalten muss. Eine Stadt hat eine Vielzahl von Aufgaben zu erfüllen, die über entsprechende Einnahmen finanziert werden. Aus diesem Grund muss die Stadt Göppingen, ebenso wie jede andere Gemeinde, der Bund oder die Bundesländer, ihre Ausgaben besonders sorgfältig planen. Schließlich wirtschaftet die Verwaltung ganz überwiegend mit finanziellen Mitteln der Steuerzahler, der Göppinger Einwohner und Wirtschaftsbetriebe.
Aufgaben der Stadt
Die Aufgaben der Stadt lassen sich in zwei Kategorien aufteilen:
- Zum einen gibt es die Pflichtaufgaben, zu deren Erfüllung die Stadt per Gesetz verpflichtet ist. Darunter fallen zum Beispiel der Betrieb von Schulen und Kindergärten.
- Zum anderen gibt es die freiwilligen Aufgaben. Ein wichtiger Schwerpunkt liegt hierbei im Bereich der Sport- und Kulturförderung. Ein Beispiel ist die finanzielle Förderung von Theaterveranstaltungen und Konzerten.
Die rechtliche Unterscheidung in Pflichtaufgaben und freiwillige Aufgaben ist zwar aus dem Haushaltsplan nicht ersichtlich. Sie spielt aber bei der Verteilung der Gelder, der so genannten Veranschlagung, eine wichtige Rolle: Pflichtaufgaben haben grundsätzlich Vorrang vor freiwilligen Aufgaben. Ob und in welchem Umfang freiwillige Aufgaben erfüllt werden, entscheidet grundsätzlich der Gemeinderat. Ein wesentliches Entscheidungskriterium ist dabei die finanzielle Gesamtsituation der Stadt, welche vor allem durch konjunkturelle Entwicklungen starken Schwankungen unterworfen ist. In den letzten Jahren hat der Umfang der obligatorischen, gesetzlich festgelegten Aufgaben der Kommunen drastisch zugenommen, wodurch die für freiwillige Aufgaben zur Verfügung stehenden Mittel geringer geworden sind.
Zuständigkeit
In der Stadtverwaltung Göppingen arbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs Finanzen und Controlling gemeinsam an der Erfüllung dieser Aufgaben, insbesondere an der jährlichen Erstellung und Überwachung des Haushaltsplans. Zum Fachbereich gehören die Referate Kämmerei und Controlling, Stadtkasse und Steuern.