Mehrlingsgeburten
Für Geburten ab 1. Januar 2002 erhalten Familien mit Mehrlingskindern ab Drillingen einkommensabhängig einen einmaligen Zuschuss. Da auf betroffene Familien anlässlich und in der Folge der Mehrlingsgeburt erhebliche Ausgaben zukommen (z. B. Finanzierung einer Haushaltshilfe oder eines Familienfahrzeugs), ist der Zuschuss zur Unterstützung für diesen Bedarf gedacht.
Wo kann ich meinen Antrag stellen? Bei der Stadtverwaltung Göppingen oder direkt bei der zuständigen Landeskreditbank Baden-Württemberg.
Weitere Informationen zum Thema und Antragsformulare zum Herunterladen erhalten Sie hier.