Asylangelegenheiten
Verlängerung von Duldungen, Aufenthaltsgestattungen und humanitären Aufenthaltstiteln
Mitzubringende Unterlagen:
- bisherige Aufenthaltsgestattung oder Duldung
Bei Duldungen mit Beschäftigungserlaubnis fallen Gebühren an.
Verlust eines Ausweisdokuments (Aufenthaltsgestattung, Duldung, humanitäre Aufenthaltserlaubnis)
Sie haben Ihr aktuelles Ausweisdokument verloren und müssen den Verlust melden.
Mitzubringende Unterlagen:
- gültiges Identitätsdokument
Gebühr: 18,00 Euro
Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels
Mitzubringende Unterlagen:
- ausgefüllter Antrag auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis
- 1x biometrisches Passbild (nicht älter als 3 Monate)
- Nachweis über den Lebensunterhalt (Lohnabrechnungen oder ggfs. Bescheid vom Jobcenter)
- Nachweis vom Integrationskurs
- Schulbescheinigung bei Kindern
Ersterteilung eines humanitären Aufenthaltstitels
Mit oder ohne Reiseausweis für Flüchtlinge/Staatenlose (Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen).
Mitzubringende Unterlagen:
- ausgefüllter Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
- 1x biometrisches Passbild (nicht älter als 3 Monate)
- Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
- aktuelle Aufenthaltsgestattung
Niederlassungserlaubnis (Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen)
Mitzubringende Unterlagen:
- ausgefüllter Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis
- 1x biometrisches Passbild (nicht älter als 3 Monate)
- Nationalpass im Original / Geburtsurkunde im Original mit Übersetzung
- Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate
- Arbeitsbescheinigung und Arbeitsvertrag
- Rentenversicherungsverlauf
- Bei Selbstständigen: Bescheinigung des Steuerberaters über das Nettoeinkommen
- Wohnraumbescheinigung, Mietvertrag oder Grundbuchauszug
- Nachweis vom Integrationskurs
- Nachweis vom Sprachkurs (Sprachzertifikat)
- Bei Kindern: Schulbescheinigung, Reisepässe Ihrer Kinder
Änderung der Arbeitsstelle auf Ihrer Duldung oder Aufenthaltsgestattung
Sie haben einen neuen Arbeitsplatz gefunden und dieser muss auf Ihrer aktuellen Duldung/Gestattung geändert werden? Ihr neuer Arbeitgeber füllt das Formular „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ aus und wir fragen die Bundesagentur für Arbeit um Zustimmung. Wenn die Zustimmung erfolgt ist, kann die arbeitsrechtliche Nebenbestimmung abgeändert werden.
Mitzubringende Unterlagen:
- Formular „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“
- Duldung/Gestattung
- Bei Verlängerung der Beschäftigung: die letzten 3 Lohnabrechnungen
- Kündigung des letzten Arbeitgebers
Gebühr: 0,00 Euro
Abholung Ihres Aufenthaltstitels (Humanitäre Aufenthaltserlaubnisse)
Sobald Sie Ihren PIN-Brief erhalten haben können Sie bei uns einen Termin zur Abholung Ihres Aufenthaltstitels vereinbaren.
Hinweis:
Bei Aufenthaltstiteln bei denen ein Reiseausweis beantragt wurde, den Termin ca. eine Woche nach Erhalt des PIN-Briefs vereinbaren
Mitzubringende Unterlagen:
- gültiger Ausweis (Nationalpass mit ggf. altem Aufenthaltstitel, Zusatzblatt, Gestattung, Duldung, Fiktionsbescheinigung)
- ggf. Ihr abgelaufener Reiseausweis/Ausweisdokument
- sonstige Ihnen ggf. schon mitgeteilten fehlenden Unterlagen
- PIN-Brief für den Aufenthaltstitel (über 16 Jahre)
- bei Abholung durch Dritte: Vollmacht
Gebühren Reiseausweis:
- Bei Personen unter 24 Jahren 38,00 €
- Bei Personen über 24 Jahren 70,00 €
Downloads
- Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (PDF, 32 KB)
- Antrag auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis (PDF, 23 KB)
- Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis (PDF, 38 KB)
- Wohnraumbescheinigung (PDF, 100 KB)
- Arbeitsbescheinigung (PDF, 45 KB)
- Steuerberaterbescheinigung (PDF, 146 KB)
- Vollmacht (PDF, 226 KB)