Asylangelegenheiten

Verlängerung von Duldungen, Aufenthaltsgestattungen und humanitären Aufenthaltstiteln

Mitzubringende Unterlagen:

  • bisherige Aufenthaltsgestattung oder Duldung

Bei Duldungen mit Beschäftigungserlaubnis fallen Gebühren an.

Verlust eines Ausweisdokuments (Aufenthaltsgestattung, Duldung, humanitäre Aufenthaltserlaubnis)

Sie haben Ihr aktuelles Ausweisdokument verloren und müssen den Verlust melden.

Mitzubringende Unterlagen:

  • gültiges Identitätsdokument

Gebühr: 18,00 Euro

Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels

Mitzubringende Unterlagen:

  • ausgefüllter Antrag auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis
  • 1x biometrisches Passbild (nicht älter als 3 Monate)
  • Nachweis über den Lebensunterhalt (Lohnabrechnungen oder ggfs. Bescheid vom Jobcenter)
  • Nachweis vom Integrationskurs
  • Schulbescheinigung bei Kindern

Ersterteilung eines humanitären Aufenthaltstitels

Mit oder ohne Reiseausweis für Flüchtlinge/Staatenlose (Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen).

Mitzubringende Unterlagen:

  • ausgefüllter Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
  • 1x biometrisches Passbild (nicht älter als 3 Monate)
  • Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
  • aktuelle Aufenthaltsgestattung

Niederlassungserlaubnis (Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen)

Mitzubringende Unterlagen:

  • ausgefüllter Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis
  • 1x biometrisches Passbild (nicht älter als 3 Monate)
  • Nationalpass im Original / Geburtsurkunde im Original mit Übersetzung
  • Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate
  • Arbeitsbescheinigung und Arbeitsvertrag
  • Rentenversicherungsverlauf
  • Bei Selbstständigen: Bescheinigung des Steuerberaters über das Nettoeinkommen
  • Wohnraumbescheinigung, Mietvertrag oder Grundbuchauszug
  • Nachweis vom Integrationskurs
  • Nachweis vom Sprachkurs (Sprachzertifikat)
  • Bei Kindern: Schulbescheinigung, Reisepässe Ihrer Kinder

Änderung der Arbeitsstelle auf Ihrer Duldung oder Aufenthaltsgestattung

Sie haben einen neuen Arbeitsplatz gefunden und dieser muss auf Ihrer aktuellen Duldung/Gestattung geändert werden? Ihr neuer Arbeitgeber füllt das Formular „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ aus und wir fragen die Bundesagentur für Arbeit um Zustimmung. Wenn die Zustimmung erfolgt ist, kann die arbeitsrechtliche Nebenbestimmung abgeändert werden.

Mitzubringende Unterlagen:

  • Formular „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“
  • Duldung/Gestattung
  • Bei Verlängerung der Beschäftigung: die letzten 3 Lohnabrechnungen
  • Kündigung des letzten Arbeitgebers

Gebühr: 0,00 Euro

Abholung Ihres Aufenthaltstitels (Humanitäre Aufenthaltserlaubnisse)

Sobald Sie Ihren PIN-Brief erhalten haben können Sie bei uns einen Termin zur Abholung Ihres Aufenthaltstitels vereinbaren.

Hinweis:

Bei Aufenthaltstiteln bei denen ein Reiseausweis beantragt wurde, den Termin ca. eine Woche nach Erhalt des PIN-Briefs vereinbaren

Mitzubringende Unterlagen:

  • gültiger Ausweis (Nationalpass mit ggf. altem Aufenthaltstitel, Zusatzblatt, Gestattung, Duldung, Fiktionsbescheinigung)
  • ggf. Ihr abgelaufener Reiseausweis/Ausweisdokument
  • sonstige Ihnen ggf. schon mitgeteilten fehlenden Unterlagen
  • PIN-Brief für den Aufenthaltstitel (über 16 Jahre)
  • bei Abholung durch Dritte: Vollmacht

Gebühren Reiseausweis:

  • Bei Personen unter 24 Jahren 38,00 €
  • Bei Personen über 24 Jahren 70,00 €

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Kontakt

E-Mail
Fax 07161 650-3509

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Sprechzeiten

Montag 8 bis 13 Uhr
Dienstag 8 bis 12 Uhr
Mittwoch 8 bis 12 Uhr
Donnerstag 13:30 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 12 Uhr

Anschrift

Stadtverwaltung Göppingen
Referat Bürgerdienste
Ausländerbehörde
Geislinger Straße 27
73033 Göppingen