Stadtseniorenrat

Wir sind Bürgerinnen und Bürger der Stadt Göppingen, die seit Januar 1996 ehrenamtlich, überparteilich, überkonfessionell und unabhängig tätig sind. Wir informieren und helfen bei allen Belangen des Älterwerdens - im Zusammenwirken mit allen Institutionen entsprechender Zielsetzung (Stadt, Verbände, Organisationen, Kreisseniorenrat etc.). Unser Hauptanliegen ist die Erhaltung einer selbstbestimmten, selbstständigen Lebensführung unter Berücksichtigung der Generationengerechtigkeit.

Unsere Aktivitäten

Projektarbeit
Seniorenbegleiter, Seniorenakademie, Uni der Generationen, Seniorennetzwerk, Leben und Wohnen im Alter, Dialog der Generationen etc.

Erfahrungsunterstützung
Beim Älterwerden, bei der Erstellung von Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung, bei der PC-Anwendung und Nutzung etc.

Der Stadtseniorenrat verfolgt ausschließlich gemeinnützige Ziele/Zwecke. Er ist vom Finanzamt Göppingen als gemeinnützig und förderungswürdig anerkannt. Entsprechende Spendenbescheinigungen werden bei Bedarf von uns ausgestellt.

Die vielen Fragen bei unseren Sprechstunden beantworten wir mit/aus unserer Lebenserfahrung. So gibt es Unterstützung bei Behördengängen bzw. Herausforderungen des Alltags, die manche nicht mehr so einfach selbst meistern können.

Leben in den eigenen vier Wänden
...möglichst bis zum Lebensende. Dafür braucht es Konzepte, wie zum Beispiel der Wohnraum gestaltet werden kann/muss. So sollen die Stadt, aber auch die Bürger zum Beispiel bei Umbau- oder Neubaumaßnahmen dafür sensibilisiert werden, eine altersgerechte Architektur zu berücksichtigen. Das Thema Lebenslanges Lernen wird bei uns groß geschrieben. Unsere Angebote werden als Hilfe für ältere Menschen sehr gern angenommen.

Vorsorgevollmacht
Mit einer privatrechtlichen Vorsorgevollmacht ermächtigen Sie Angehörige oder Personen, zu denen Sie ein uneingeschränktes Vertrauen haben, für Sie rechtsverbindlich tätig zu werden, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind (§ 1896 BGB). Die Vollmacht gilt für alle Angelegenheiten, die in ihr benannt sind. Diese Vereinbarung kann - mit wenigen Ausnahmen - ohne einen Notar mit Unterstützung des Stadtseniorenrats erstellt werden.

Patientenverfügung
Ärzte brauchen für jede Behandlung die Zustimmung des Patienten. Solange der kranke Mensch noch selbst entscheidungsfähig ist, kann er dem Arzt selbst diese Zustimmung geben oder verweigern. Wenn sich ein Patient nicht mehr äußern kann, müssen die Ärzte bei der Behandlung den mutmaßlichen Willen des Patienten berücksichtigen, der in der Patientenverfügung dokumentiert und gemäß den Paragrafen 1901a bis e und 1904 BGB zu respektieren ist. Mit einer Patientenverfügung können Sie dokumentieren, wie Sie behandelt werden möchten, wenn Sie nicht mehr selbst entscheiden können.

Kontakt

Wolfgang Hoffman
Vorsitzender Stadtseniorenrat

07161 650-5261
E-Mail

Sprechstunde

Mittwoch 9:30 bis 11:30 Uhr
(ausgenommen August und Weihnachts-/Neujahrswoche)

Anschrift

Seniorenbüro im Bürgerhaus
Kirchstraße 11, 1. OG, rechts
73033 Göppingen