Grundsicherungsleistungen
Seit 01. Januar 2005 ist die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Sozialgesetzbuch XII geregelt. Diese soziale Leistung soll älteren bzw. medizinisch bedingt dauerhaft voll erwerbsgeminderten Menschen den notwendigen Lebensunterhalt sichern. Die Grundsicherung setzt Bedürftigkeit voraus.
Träger der Grundsicherung im Kreis Göppingen ist das Landratsamt Göppingen.
Antragsberechtigt sind Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland,
- die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder
- die das 18. Lebensjahr vollendet haben und voll erwerbsgemindert sind und bei denen es unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann.
Wo kann ich meinen Antrag stellen? Bei der Stadtverwaltung Göppingen, Referat Bürgerangebote und Soziales oder direkt beim zuständigen Landratsamt Göppingen, Kreissozialamt. Hier erhalten Sie auch detaillierte Auskünfte über die Voraussetzungen und Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII.