Allgemeines Ausländerrecht

Die Zuständigkeiten im allgemeinen Ausländerrecht sind bei uns nach Nachnamen aufgeteilt. Um eine Terminvereinbarung vorab wird gebeten. Wir beraten Sie gerne bezüglich Ihres Termins und teilen Ihnen die von Ihnen mitzubringenden Unterlagen mit. Sie können Ihre Anfrage gerne auch per E-Mail stellen.

A-F - 07161 650-3524

G-M - 07161 650-3523

N-Z 07161 650-3520

Abholung Ihres Aufenthaltstitels

Sobald Sie Ihren PIN-Brief erhalten haben können Sie bei uns einen Termin zur Abholung Ihres Aufenthaltstitels vereinbaren.

Mitzubringende Unterlagen:

  • gültiger Ausweis (Nationalpass mit ggf. altem Aufenthaltstitel, Zusatzblatt, Gestattung, Duldung, Fiktionsbescheinigung)
  • ggf. Ihr abgelaufener Reiseausweis/Ausweisdokument
  • sonstige Ihnen ggf. schon mitgeteilten fehlenden Unterlagen
  • PIN-Brief für den Aufenthaltstitel (über 16 Jahre)
  • bei Abholung durch Dritte: Vollmacht

Änderung des Zusatzblatts / Änderung der Arbeitsstätte

Mitzubringende Unterlagen:

  • Erklärung zur Beschäftigung
  • neuer Arbeitsvertrag

Einreisebestätigung

Mitzubringende Unterlagen:

  • Reisepass
  • Aufenthaltstitel

Gebühr: bis zu 18,00 Euro

Ersterteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis/Niederlassungserlaubnis (mit oder ohne Reiseausweis)

Bei Familien mit mehr als 3 Personen bitte vorab per E-Mail kontaktieren: auslaenderbehoerde@goeppingen.de. Es kann ein Folgetermin notwendig sein.

Niederlassungserlaubnis - Mitzubringende Unterlagen

  • ausgefüllter Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis
  • 1x biometrisches Passbild (nicht älter als 3 Monate, vom Fotografen)
  • Arbeitsvertrag (mindestens 1 Jahr gültig)
  • aktuelle Arbeitsbescheinigung
  • Lohnabrechnungen der letzten 6 Monate
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Bei Arbeitslosigkeit Jobcenter-Bescheid
  • Bei Selbstständigen: Bescheinigung des Steuerberaters über das Nettoeinkommen
  • Wohnraumbescheinigung
  • Mietvertrag, Grundbuchauszug oder Bestätigung über mietfreies Wohnen
  • Nachweis über den abgeschlossenen Integrationskurs (Sprachniveau mindestens B1)
  • Rentenversicherungsverlauf (mindestens 60 Monatsbeiträge)

Gebühr: 113,00 Euro

Erwerbstätigkeit - Mitzubringende Unterlagen

  • ausgefüllter Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis
  • 1x biometrisches Passbild (nicht älter als 3 Monate, vom Fotografen)
  • Reisepass
  • aktueller Arbeitsvertrag
  • Arbeitsvertrag
  • aktuelle Arbeitsbescheinigung
  • Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Bei Arbeitslosigkeit Jobcenter-Bescheid
  • Bei Selbstständigen: Bescheinigung des Steuerberaters über das Nettoeinkommen
  • Wohnraumbescheinigung, Mietvertrag oder Grundbuchauszug
  • Sprachzertifikat
  • Bei minderjährigen Kindern: Schulbescheinigung, Reisepässe Ihrer Kinder

 Gebühr: 100,00 Euro (Ersterteilung) / 93,00 Euro (Verlängerung)

Familiennachzug - Mitzubringende Unterlagen

Ehegatte:

  • gültiges Identitätsdokument
  • ausgefüllter Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis
  • 1x biometrisches Passbild (nicht älter als 3 Monate, vom Fotografen)
  • Nachweis über bereits abgeschlossene Integrationskurse (A1/B1/etc.)
  • eigenen Arbeitsvertrag (oder vom Ehegatten)
  • Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate (oder vom Ehegatten)
  • Heiratsurkunde (eine beglaubigte Abschrift ins Deutsche)
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Mietvertrag, Grundbuchauszug oder Bestätigung über mietfreies Wohnen

Kinder:

  • Vollständig ausgefüllter Antrag
  • 1x biometrisches Passbild (nicht älter als 3 Monate, vom Fotografen)
  • Reisepass
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Schulbescheinigung
  • Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate von den Erziehungsberechtigten

Die Vorsprache Ihres Ehegatten ist ebenfalls erforderlich. Gebühr: 100,00 Euro (Ersterteilung) / 93,00 Euro (Verlängerung)

Ausbildung - Mitzubringende Unterlagen

  • ausgefüllter Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis
  • 1x biometrisches Passbild (nicht älter als 3 Monate, vom Fotografen)
  • Reisepass
  • aktueller Ausbildungsvertrag
  • aktuelle Ausbildungsbescheinigung
  • Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Wohnraumbescheinigung, Mietvertrag oder Grundbuchauszug
  • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (vom Arbeitgeber auszufüllen)

Gebühr: 100,00 Euro (Ersterteilung) / 93,00 Euro (Verlängerung)

Studium - Mitzubringende Unterlagen

  • ausgefüllter Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis
  • 1x biometrisches Passbild (nicht älter als 3 Monate, vom Fotografen)
  • Reisepass
  • aktuelle Ausbildungsbescheinigung
  • Immatrikulationsbestätigung
  • Bei Verlängerung: Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhalts (Sperrkonto, Verpflichtungserklärung, Stipendium etc.)
  • Mietvertrag, Grundbuchauszug oder Bescheinigung über mietfreies Wohnen
  • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis

Gebühr: 100,00 Euro (Ersterteilung) / 93,00 Euro (Verlängerung)

Übertrag des Aufenthaltstitels bei neuem Nationalpass

Sie besitzen eine gültige Aufenthaltserlaubnis/Niederlassungserlaubnis und haben einen neuen Nationalpass bekommen. Ihr alter Aufenthaltstitel verweist noch auf den alten Pass. Sie sollten sich Ihren Aufenthaltstitel neu ausstellen (übertragen lassen).   

Mitzubringende Unterlagen

  • 1x aktuelles biometrisches Passbild
  • Aktueller nationaler Reisepass, mindestens noch 3 Monate gültig
  • Alter, evtl. bereits abgelaufener Reisepass

Bei Familien mit mehr als 3 Personen bitte vorab per E-Mail kontaktieren: auslaenderbehoerde@goeppingen.de

Gebühr: bis zu 100,00 Euro

Verlust eines Ausweisdokuments

Mitzubringende Unterlagen:

  • Identitätsdokument

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Kontakt

E-Mail
Fax 07161 650-3509

Asylangelegenheiten

A 07161 650-3531
B-K 07161 650-3532
L-Z 07161 650-3530

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G-M 07161 650-3523
N-Z 07161 650-3520

EU-Bürger

07161 650-3512

Umverteilungsanträge, beschleunigtes Fachkräfteverfahren, freiwillige Ausreisen

07161 650-3511

Sprechzeiten

Montag 8 bis 13 Uhr
Dienstag 8 bis 12 Uhr
Mittwoch 8 bis 12 Uhr
Donnerstag 13:30 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 12 Uhr

Anschrift

Stadtverwaltung Göppingen
Referat Bürgerdienste
Ausländerbehörde
Geislinger Straße 27
73033 Göppingen