Erbbaurecht
Zur Förderung des Wohneigentums besteht die Möglichkeit Bauplätze im Wege des Erbbaurechts zu erwerben. Dabei kann ein Gebäude auf einem fremden Grundstück errichtet werden. Die Bauherren kaufen den Bauplatz nicht und bezahlen statt dessen einen jährlichen Zins, den Erbbauzins. Jeder Bauplatzerwerber eines Bauplatzes der Stadt Göppingen kann den Bauplatz auch im Wege des Erbbaurechts erwerben.
Rahmenbedingungen
- Die Einkommensgrenze nach dem Förderprogramm Wohnungsbau Baden-Württemberg darf nicht überschritten werden.
- Die Laufzeit des Erbbaurechts beträgt 99 Jahre.
- Der Erbbauzins beträgt 2,5% aus dem unerschlossenen Bauplatzpreis.
- Der Erbauberechtigte kann das Grundstück nach zehn Jahren erwerben.