Sozialhilfe (Erstanträge)
Die Sozialhilfe ist das unterste soziale Netz in der Bundesrepublik Deutschland. Sie greift nur dann ein, wenn ein Hilfesuchender nicht in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt und den seiner unterhaltsberechtigten Angehörigen aus eigenen Kräften zu bestreiten oder sich in einer besonderen Notlage wie Krankheit oder Behinderung befindet und auch aus den vorgelagerten Sicherungssystemen oder von anderen keine ausreichende Hilfe erhält.Träger der Sozialhilfe im Kreis Göppingen ist das Landratsamt Göppingen.
Wo kann ich meinen Antrag stellen?
- Stadtverwaltung Göppingen, Referat Bürgerangebote und Soziales
- oder direkt beim zuständigen Landratsamt Göppingen
Weitere Informationen sind erhältlich beim Sozialministerium Baden-Württemberg.