Baurecht
Die Stadt Göppingen stellt auf digitale baurechtliche Verfahren um. Betroffen sind die Kenntnisgabeverfahren, die Bauvoranfragen, die (vereinfachten) Baugenehmigungsverfahren sowie die Anträge auf Abweichung, Ausnahme und Befreiungen.
Die Stadt Göppingen möchte zukunftsorientiert handeln und die baurechtlichen Verfahren weitestgehend digitalisieren. Entwurfsverfasser/-innen können einen wesentlichen Beitrag zur Verfahrensbeschleunigung leisten, indem sie die Antragsunterlagen mit Bauvorlagen auch digital zur Verfügung stellen.
Alle für die Beurteilung und Bearbeitung eines Bauvorhabens erforderlichen Anträge und Unterlagen sind nach wie vor in Papierform mindestens zweifach einzureichen. Diese Bauvorlagen sollten zukünftig zusätzlich in digitaler Form vorgelegt werden. Die bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser/-innen sind dafür verantwortlich, dass die digitale Form mit der Papierform übereinstimmt. Auf die Unterschriften kann in den digitalen Planzeichnungen verzichtet werden, da die Papierform einschließlich Unterschriften weiterhin einzureichen ist. Die digitalen Bauvorlagen sind gleichzeitig mit den Antragsunterlagen in Papierform einzureichen. Datenträger können sein –CD, -DVD, -USB-Stick und E-Mail an bauunterlagen@goeppingen.de. Im Betreff ist der Bauherr und ebenfalls die Adresse des Bauvorhabens aufzunehmen; der Dateiname sollte selbsterklärend sein. Zu nennen sind:
- Dateiinhalt
- Stufe des Bauvorhabens
- Dateiformat als PDF
Dabei bitte keine Umlaute verwenden. Bitte je Bauvorlage eine eigene Datei abspeichern. Bauzeichnungen dürfen nicht zu mehrseitigen Dokumenten zusammengefasst werden; beispielsweise sollte je Grundriss eine eigene Datei angelegt werden. Die Beschreibungen sollen jeweils ein mehrseitiges Dokument sein, zum Beispiel mehrseitige Baubeschreibung oder Gutachten.
Fragen zu den digitalen Unterlagen beantwortet die untere Baurechtsbehörde der Stadt Göppingen, Referat Baurecht, Nördliche Ringstraße 35, 73033 Göppingen, Telefon 07161 650-9223 oder -9214.