Geburten
Sie sind gerade Eltern geworden oder werden es bald? Wir freuen uns mit Ihnen – ein neues Leben schenkt neue Hoffnung. Für die Beurkundung der Geburt ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk das Kind geboren wurde. Wurde Ihr Kind im Krankenhaus geboren, erhalten Sie dort eine Geburtsanzeige; nachdem Sie diese ausgefüllt haben, wird die Geburtsanzeige mit Ihren Unterlagen zur Beurkundung vom Krankenhaus an das zuständige Standesamt per Kurier weitergeleitet. Bitte legen Sie alle Unterlagen im Original bei – diese erhalten Sie nach der Beurkundung der Geburt selbstverständlich von uns wieder zurück.
Geburtsurkunden
Gerne erstellen wir Ihnen aus denen in Göppingen geführten Personenstandsregistern Ihre Urkunde, d.h. dass sich das Ereignis in Göppingen ereignet haben muss. Bitte stellen Sie den Antrag entweder schriftlich oder per E-Mail an standesamt@goeppingen.de. Die Bearbeitungszeit für die Zusendung ihrer Urkunde beträgt zwischen 1-2 Wochen. Bitte sehen Sie in der Zwischenzeit von weiteren Anfragen diesbezüglich ab. Bitte geben Sie bei der Beantragung immer Ihren Vor- und Zunamen, evtl. Geburtsnamen, Geburtsdatum, Ihre Adresse, sowie die gewünschte Urkunde (begl. Abschrift aus dem Geburtenregister, deutsche/internationale Geburtsurkunde) an. Nur so können wir Ihr Anliegen zügig bearbeiten.
Willkommensgutschein
Familien, die in Göppingen leben, erhalten einen Willkommensgutschein im Wert von 40 Euro von der Stadt Göppingen. Den Gutschein erhalten alle in Göppingen wohnhaften Familien, die bei Geburt des Kindes in Göppingen wohnhaft oder während des ersten Lebensjahres des Kindes zugezogen sind. Der Gutschein muss im ersten Lebensjahr des Kindes eingelöst werden. Die Stadt Göppingen möchte mit dieser Maßnahme die emotionale und körperliche Gesundheit von Kindern unterstützen. Der Gutschein wird beim Besuch eines Kurses der teilnehmenden Bildungseinrichtungen – dem Haus der Familie und dem Deutschen Roten Kreuz Göppingen - auf die hierfür anfallenden Gebühren angerechnet. Der Willkommensgutschein ist nicht teilbar, kann aber auf einen Kurs mit höheren Gebühren angerechnet werden. Der Wert kann nicht ausgezahlt werden. Zu den Angeboten, die mit dem Gutschein besucht werden können, zählen unter anderem Babymassage, Babyschwimmen, Babymusikgarten, ElBa, LEFINO und PEKiP. Weitere Informationen erhalten Sie bei den teilnehmenden Bildungseinrichtungen. Diese beraten Sie gerne
Den Gutschein erhalten die Eltern des Kindes nur persönlich auf dem Standesamt der Stadt Göppingen, Hauptstraße 1, 73033 Göppingen, zu unseren üblichen Öffnungszeiten. Bei Fragen rund um den Willkommensgutschein oder die Aufnahmevoraussetzung für Bildungseinrichtungen erhalten Sie über das Referat 34 – Bürgerdienste – Ansprechpartnerin Referatsleiterin Pia Buck, 07161 650-3410 oder per E-Mail.
Downloads
- Adoption eines ausländischen Kindes (PDF, 825 KB)
- Adoption eines deutschen Kindes (PDF, 825 KB)
- Beurkundung Neugeborene (PDF, 864 KB)
- Geburtsurkunden (PDF, 588 KB)
- Mutterschaftsanerkennung (PDF, 593 KB)
- Nachbeurkundung einer Geburt im Ausland (PDF, 837 KB)
- Namensgebung Kind (PDF, 817 KB)
- Namensrechtliche Erklärungen (PDF, 842 KB)
- Staatsangehörigkeit bei Geburt (PDF, 820 KB)
- Vaterschaftsanerkennung (PDF, 885 KB)
- Vollmacht Beantragung Geburtsurkunde (PDF, 872 KB)