Informationen zur Bundestagswahl 2025

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Am Sonntag, 23. Februar, findet die Bundestagswahl statt. Demokratie heißt mitmachen – Durch Ihre Stimme können Sie sich aktiv an der Gestaltung der Gesellschaft beteiligen.

Falsche Adresse bei Briefwahlantrag

Für die Bundestagswahl am 23.02.2025 werden Wahlbenachrichtigungen an alle Wahlberechtigten geschickt. Aufgrund eines technischen Fehlers ist hier die Adresse des Bezirksamts Holzheim (Schlater Straße 1, 73037 Göppingen) als Rücksendeadresse zur Stellung eines Briefwahlantrags angegeben. Wir möchten darauf hinweisen, dass die Briefwahlanträge an das Rathaus (Hauptstraße 1, 73033 Göppingen/ Postfach 11 49, 73011 Göppingen) und auch an alle Bezirksämter geschickt werden können. Selbstverständlich können diese auch persönlich abgegeben oder eingeworfen werden.

Wahlbenachrichtigung und Briefwahl

Für die anstehenden Bundestagswahl erhalten Sie als im Wählerverzeichnis geführte wahlberechtigte Person eine Wahlbenachrichtigung. Auf dieser können Sie sehen in welchem Wahllokal Sie Ihre Stimme am Wahltag (Sonntag, 23.02.2025) abgeben können. Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung finden Sie den Antrag und weitere Informationen zur Briefwahl.

Die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl werden den Wahlberechtigten ab Mittwoch, 22. Januar, und spätestens zum 2. Februar zugestellt. Wer bis Montag, 3. Februar 2025, seine Wahlbenachrichtigung nicht erhalten hat, kann sich beim Wahlamt unter der Wahl‐Hotline 07161 650-1680 melden.

Ab wann kann ich Briefwahl beantragen?

Sie können die Briefwahl erst nach dem Erhalt Ihrer Wahlbenachrichtigung beantragen. Diese werden ab Mittwoch, 22. Januar, zugestellt. Bis spätestens Freitag, 21. Februar, 15 Uhr kann man die Briefwahlunterlagen beantragen.

Wie kann ich Briefwahl beantragen?

Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen bei der Stadt Göppingen zur Beantragung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen zur Verfügung:  

  • per QR-Code, dafür den auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code mit einem Smartphone scannen
  • per Post mit dem Formular auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung
  • per Onlineformular
  • per E-Mail an wahlamt@goeppingen.de (hierfür können Sie ebenfalls das Formular auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung verwenden)
  • persönlich im Wahlbüro der Stadtverwaltung Göppingen, Rathaus, Hauptstraße 1, 73033 Göppingen (wenn Sie die Briefwahl persönlich beantragen, haben Sie auch die Möglichkeit direkt vor Ort per Briefwahl zu wählen.)

Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung finden sie weitere Informationen zur Antragstellung. Die Briefwahlunterlagen werden voraussichtlich ab dem 10. Februar verschickt.

Briefwahl im Rathaus ab 10. Februar

Sie haben auch die Möglichkeit die Briefwahl direkt im Rathaus (Hauptstraße 1, 73033 Göppingen, EG Zi 027 (rollstuhlgerecht)) durchzuführen. Mitzubringende Unterlagen: Personalausweis und Wahlbenachrichtigung Hierfür können Sie zu unseren allgemeinen Öffnungszeiten vorbeikommen: Montag: 8:00-13:00 Uhr, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 8:00-12:00 Uhr, Donnerstag: 13:30-18:00 Uhr.

Bis wann muss ich die Briefwahlunterlagen zurücksenden?

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen dem Wahlamt der Stadt Göppingen bis spätestens Wahlsonntag, 23.02.2025, 18:00 Uhr vorliegen. Am Wahltag bis 18:00 Uhr können die Wahlbriefe direkt im Wahlbüro abgeben oder nur in den Briefkasten am Rathaus, Hauptstraße 1, 73033 Göppingen, eingeworfen werden. Später eingegangene Wahlbriefe werden bei der Auszählung nicht mehr berücksichtigt. Beachten Sie die Postlaufzeiten und senden Sie die Wahlbriefe rechtzeitig vor dem Wahltag ab.

Wie kann ich als Deutscher im Ausland Briefwahlunterlagen beantragen?

Im Ausland lebende Deutsche, die nicht in Deutschland gemeldet sind, müssen sich für die Teilnahme an der Wahl am 23.02.2025 in ein Wählerverzeichnis eintragen lassen. Dazu müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen. Dieser Antrag muss spätestens am 02.02.2025 bei der Gemeinde eingehen, in der die betreffende Person vor ihrem Fortzug zuletzt gemeldet war. Wenn Sie Ihren Antrag in Göppingen stellen, senden Sie diesen per Post im Original bitte an:

Stadtverwaltung Göppingen
Wahlamt
Hauptstraße 1
73033 Göppingen

Auf der Webseite der Bundeswahlleiterin finden Sie den Antrag und weitere Informationen.

Wahl-Hotline

Die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl werden bis zum 2. Februar zugestellt. Wer bis Montag, 3. Februar, keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, kann sich beim Wahlamt unter der Wahl‐Hotline 07161 650-1680 melden.