Aufgrund der geringen Zerstörungen im Zweiten Weltkrieg konnte die Stadt Göppingen ihre städtebaulichen Qualitäten in der Innenstadt bewahren. Noch heute prägen die deutlich ablesbare Grenze des mittelalterlichen Stadtkerns und der strenge klassizistische Stadtgrundriss das Erscheinungsbild der Göppinger Innenstadt. Spannungsvolle Raumfolgen, z. B. entlang der Pfarrstraße, und historische Bausubstanz, in Teilen noch aus dem 16. Jahrhundert, tragen zu einem unverwechselbaren Bild bei.
Die Baukultur in der Stadt Göppingen zu fördern, ist eine wichtige Leitlinie, die der Gemeinderat 2009 mit den 10 Göppinger Leitlinien im Rahmen des Stadtentwicklungskonzepts 2030 beschlossen hat. Der Stadtgestaltung wird darin ein besonderer Stellenwert zugeordnet. Dazu gehört die Sicherung des baukulturellen Erbes ebenso wie die Sanierung und Modernisierung von Altbauten insbesondere unter energetischen Gesichtspunkten, eine behutsame Weiterentwicklung der historischen Strukturen durch Einfügen maßstäblich und gestalterisch verträglicher Neubauten sowie die Aufwertung der öffentlichen Räume. Mit der Gestaltung der Neuen Mitte konnten bereits wichtige Impulse für die Einzelhandelsentwicklung in der Innenstadt gesetzt werden.
Mit Hilfe der Gestaltungssatzung werden Wege aufgezeigt, wie die großen stadträumlichen und baukulturellen Qualitäten des Stadtkerns mit den Ansprüchen neuer Nutzungen in Einklang gebracht werden können. Als Ergänzung zur Gestaltungssatzung soll auch die Werbesatzung zur Erhaltung und zur Aufwertung des Stadtbilds von Göppingen beitragen. Die in den Satzungen aufgeführten Gestaltungsleitlinien dienen allen Handelnden und der Bürgerschaft als Orientierungs- und Handlungsrahmen für notwendige Erhaltungs-, Erneuerungs-, und Verbesserungsmaßnahmen. Die Gestaltungssatzung bezieht sich vor allem auf den historischen Stadtkern. Zudem gilt sie bei der Errichtung und wesentlichen Änderung baulicher Anlagen, sofern das Vorhaben von öffentlichen zugänglichen Straßen und Plätzen aus sichtbar ist. Die Werbesatzung zur Regelung der Anbringung und Gestaltung von Werbeanlagen in der Stadt Göppingen gilt für das gesamte Stadtgebiet einschließlich der Stadtbezirke.
Der Fachbereich Stadtentwicklung, Stadtplanung und Baurecht bietet Hauseigentümern und Investoren darüber hinaus Hilfestellung bei der Handhabung der Satzungen, gestalterische Beratung sowie Unterstützung bei der Umsetzung an.
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