Gesetzliche Waffenverbotszone auf der Waldweihnacht
Mit der jüngsten Änderung des Waffengesetzes wurde ein allgemeines Verbot zum Führen von Waffen im Sinne des Waffengesetzes bei öffentlichen Veranstaltungen eingeführt. Auch die Göppinger Waldweihnacht ist davon erfasst und eine gesetzliche Waffenverbotszone.
Das Tragen jeglicher Waffen, worunter auch alle Arten von Messern fallen, ist auf dem Weihnachtsmarkt untersagt. Gleichzeitig mit der Einführung der neuen Regelungen wurden die zuständigen Waffenbehörden mit der Befugnis zur Kontrolle ausgestattet und dazu angehalten, die Einhaltung der Vorschrift zu überwachen. Am vergangenen Donnerstag wurde eine erste Kontrollaktion der Waffenbehörde mit Unterstützung Polizeireviers durchgeführt. Bei insgesamt 12 durchgeführten Kontrollen konnten erfreulicherweise keine Beanstandungen festgestellt werden. Die Stadtverwaltung plant auch in den kommenden Wochen weitere Kontrollen durchzuführen, um die Sicherheit auf der Waldweihnacht zu gewährleisten und die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen. Die Stadtverwaltung dankt allen Besuchern der Waldweihnacht für ihr Verständnis und ihre Kooperation.