Hinweise bei Sterbefällen
Zu Lebzeiten
Oftmals weiß man nicht genau, was bei einem Sterbefall auf einen zukommt. Erschwerend wirkt dabei, dass ein Sterbefall zunächst einmal gefühlsmäßig verarbeitet werden muss und deshalb in dieser Situation jede sachliche Entscheidung schwerfällt. Um so wichtiger ist es, sich frühzeitig mit dem Thema zu befassen. Vorstellungen über die Bestattung sollten den nächsten Angehörigen bekannt sein, um deren Entscheidung zu erleichtern.
Der Tod tritt ein
- Ausstellung einer Todesbescheinigung und eines Leichenschauscheines durch einen Arzt
- Der Sterbefall ist durch die Hinterbliebenen oder deren Beauftragte unverzüglich, spätestens am folgenden Werktag, dem zuständigen Standesamt bzw. Bezirksamt anzuzeigen. Dazu werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt:
- Leichenschauschein und Todesbescheinigung
- Personalausweis des Verstorbenen und des Anzeigenden
- Auszug aus dem Familienbuch (Familienregister) oder wenn ein solcher nicht vorhanden, die Heiratsurkunde sowie andere Urkunden über den Familienstand des verstorenen Ehegatten, Scheidungsurteil, bei unverheirateten Verstorbenen die Geburtsurkunde u.a..
- Das Standesamt stellt Sterbeurkunden aus, die zur Vorlage bei den verschiedenen Behörden und Institutionen wie Rententräger, Krankenkasse, Versicherungsträger, Nachlassgericht usw. verlangt werden.
Vorbereitung einer Bestattung
Gemeint ist hiermit die Erledigung aller Formalitäten einschließlich der Einholung des Termins für die Erd- oder Feuerbestattung sowie der Urnenbeisetzung, Absprache mit dem Pfarrer oder Bestattungsredner, Ausführung bzw. Vermittlung gewerblicher Leistungen wie Sarglieferung, Einsargung, Leichentransport, gärtnerische Leistungen, Musik, Steinmetzarbeiten usw. Dazu können die Hinterbliebenen ein privates Bestattungsunternehmen beauftragen. Es kann auch die Friedhofverwaltung Göppingen zur Vorbereitung einer Bestattung in Anspruch genommen werden.
Wahl des Grabes
Die Erdbestattung oder die Urnenbeisetzung findet in der Regel im Friedhof des letzten Wohnbezirks statt. Wenn der Verstorbene in Göppingen ein Grabnutzungsrecht hatte oder Angehörige des Verstorbenen in Göppingen über ein belegbares Wahlgrab verfügen, kann dieses Grab im Rahmen der Bestimmungen der Friedhofssatzung in Anspruch genommen werden. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Wahlgrab und Reihengrab.
- Wahlgräber sind Grabstätten, an denen ein Nutzungsrecht verliehen wird. Bei Ablauf der Nutzungszeit kann die Friedhofsverwaltung auf Antrag das Nutzungsrecht erneuern.
- Reihengräber sind Grabstätten, die in zeitlicher und räumlicher Reihenfolge belegt und abgegeben werden.
Kosten und Auskünfte
Für die Erd- und Feuerbestattung in den Friedhöfen, die Benutzung der Friedhofseinrichtungen, die Überlassung eines Wahl- oder Reihengrabs, die Genehmigung eines Grabmals und andere Gebühren werden nach der jeweils gültigen Friedhofsgebührensatzung erhoben. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen die Friedhofsverwaltung Göppingen.