Ferienbetreuung an Grundschulen
Die Stadt Göppingen bietet Schülerinnen und Schülern von städtischen Grundschulen die in Göppingen und den Stadtbezirken wohnen, eine umfassende Betreuung rund um die Schulferien an. Die Betreuung erfolgt von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) von 7-13 Uhr (ohne Mittagessen) oder ganztägig von 7- 17 Uhr (mit verpflichtendem Mittagessen). Die festgelegten Betreuungsstandorte werden bei jeder Anmeldezahl bespielt, es gibt keine Mindestteilnehmerzahl.
Anmeldevoraussetzungen
Es können Kinder aller Göppinger Grundschulen während ihrer Grundschulzeit für die Ferienbetreuung angemeldet werden. Hierbei ermöglichen wir bewusst auch schon eine Anmeldung in den Sommerferien, in welchen der Übergang vom Kindergarten in die Grundschule vollzogen wird, wie auch in den Sommerferien in welchen der Übergang von der Grund- zur weiterführenden Schule vollzogen wird. Kinder die keine städtische Grundschule besuchen, werden in der Ferienbetreuung sofern noch Plätze zur Verfügung stehen, ebenfalls betreut. Hier wird ein Preisaufschlag von 50% auf die Betreuungsgebühr erhoben. Bei Mitarbeitern der Stadt Göppingen gilt diese Regelung nicht, dies muss auf dem Anmeldeformular vermerkt werden. Anmeldeschluss ist immer 4 Wochen vor Ferienbeginn.
Gebühren & Stornierung
pro Woche und Kind | 1 Kind | 2 Kind | ab 3 Kinder | ab 4 Kinder |
7 bis 13 Uhr | 40 Euro | 32 Euro | 28 Euro | 24 Euro |
7 bis 17 Uhr inkl. Mittagessen | 101 Euro | 85 Euro | 77 Euro | 59 Euro |
Bonuskarte
Inhabern der städtischen Bonuskarte wird eine Ermäßigung von 50 Prozent auf den Betreuungspreis gewährt. Auf Antrag und Nachweis werden Geschwisterkinder über 18 Jahren für die Dauer des Kindergeldbezugs bei der Ermittlung der Kinderzahl in der Familie berücksichtigt. Das Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung unterstützt Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen u. a. durch Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Ferienbetreuung, Sport- und sonstige Vereine).Für alle Leistungen der Bildung und Teilhabe ist für jedes Kind ein Bewilligungsbescheid (Gutschein) aufgrund eines Antrags beim Jobcenter oder der Wohngeldstelle (Landratsamt) erforderlich.
Bezahlung
Die Bezahlung der Gebühren ist vor Beginn der Betreuung zu leisten. Eine Stornierung der Ferienbetreuung und der daraus resultierenden Gebühren ist bis vier Wochen vor Ferienbeginn (vor Anmeldeschluss) möglich. Danach ist keine kostenfreie Stornierung mehr möglich. Bei Erteilung eines SEPA-Mandates erfolgt die Abbuchung automatisch. Die dem Anmeldformular beigefügte Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschrift gilt bis auf Widerruf und ist nur dann auszufüllen, wenn sie zum ersten Mal erteilt wird oder Änderungen in der Bankverbindung mitgeteilt werden sollen. Eine Übertragung von SEPA-Lastschriften, die für die Schülerbetreuung oder Mittagsverpflegung erteilt wurden, ist nicht möglich. Für jeden Auftrag und jedes Kind ist eine separates Abbuchungserlaubnis zu erteilen. Es gilt die Nutzungs- und Entgeltordnung der Stadt Göppingen (PDF, 618 KB) vom 01.09.2023.
Ferientermine Schuljahr 2024/2025
- Faschingsferien 03.-07.03.2025 ( Anmeldeschluss 07.02.2025)
- Osterferien 14.-25.04.2025 ( Anmeldeschluss 14.03.2025)
- Pfingstferien 10.-20.06.2025 (Anmeldeschluss 12.05.2025)
- Sommerferien 31.07.-12.09.2025 (Anmeldeschluss 03.07.2025)