Grundschulen

15 Grundschulen, darunter eine Grund- und Werkrealschulen sowie eine Gemeinschaftsschule sorgen für eine kleinteilige und wohnortnahe Beschulung unter Beibehaltung von Schulbezirken.

Schulbezirke

Für den Besuch der Grundschulen sind laut Schulgesetz Schulbezirke festgelegt. Daraus ergibt sich die grundsätzliche Verpflichtung für Schülerinnen und Schüler, die in ihrem Bezirk liegende Schule zu besuchen. Die Zuordnung der einzelnen Wohngebäude auf die Schulbezirke der Grundschulen ist folgender Übersicht (PDF, 74 KB)zu entnehmen. Diese Regelung gilt nicht für den Besuch der Gemeinschaftsschule. Über einen Schulbesuch von Grundschülern außerhalb dieser festgelegten Schulbezirke entscheidet das Staatliche Schulamt Göppingen.

Schulwegepläne

Schulwege bedürfen aufgrund des höheren Unfallrisikos der „schwächeren Verkehrsteilnehmer“ einer besonderen Aufmerksamkeit, sowie einer kindgerechten und altersspezifischen Betrachtung. Schulwegpläne sollen einen Beitrag liefern, die Schulwege der Kinder und Jugendlichen sicherer zu machen und die selbständige Mobilität zu fördern. Der Schulwegplan für Grundschulen richtet sich meist an die Eltern der Kinder, die neu eingeschult werden. Ein neu erstellter Schulwegplan kann aber auch für alle übrigen Eltern interessant sein. Der Schulwegplan für Grundschüler thematisiert überwiegend Schulwege, die zu Fuß bewältigt werden. Die Stadt Göppingen, die Polizei und die Grundschulen bemühen sich jedes Jahr aufs Neue, die Sicherheit der Kinder im Straßenverkehr zu gewährleisten. Sie und wir können die Risiken zwar nicht beseitigen, aber wir können gemeinsam den Schulweg sicherer machen. Wir wollen Sie dabei unterstützen, indem wir Ihnen auf den folgenden Plänen einen möglichst sicheren Schulweg vorschlagen. Bitte beachten Sie dabei bitte Folgendes:

  • Ihr Kind sollte die Fahrbahn möglichst wenig überqueren
  • Wenn Ihr Kind die Straße überqueren muss, sollte das immer an Kreuzungen und Einmündungen geschehen, nicht in den Streckenabschnitten dazwischen.
  • Straßen mit schnellem und starkem Autoverkehr sollte Ihr Kind ausschließlich an Stellen mit Ampeln für Fußgänger oder an Zebrastreifen überqueren.
     

Grundschulen

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Christine Kaufmann-Geyer
Referatsleiterin Schulen und Sport

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